|
Arbeitsplatz Bildende Kunst - „Kunst am Bau und / oder im öffentlichen Raum als Instrument der wirtschaftlichen Künstlerförderung im Bund, in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ?“
eine kritische Marktanalyse, 2004 von Frank Raendchen, (Bildhauer) Hamburg, Eutin, Stralsund
1. Einleitung – Kunst am Bau in der Geschichte 2. Arbeitsplatz Bildende Kunst - Bestandsaufnahme: Wirtschaftliche Situation der Kunstschaffenden und die Künstlerförderung… 2.1. … aus der Sicht der Bundesregierung 2.2. … aus der Sicht des Hamburger Senats 2.3. … aus der Sicht der Landesregierung Niedersachsens 2.4. … aus der Sicht der Landesregierung Schleswig-Holsteins 3. Bestandsaufnahme: Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum - Ein Überblick der letzten Jahre in Zahlen und ausgewählten Bildern… 3.1. … an Bundesbauten 3.2. … in Hamburg 3.3. … in Niedersachsen 3.4. … in Schleswig-Holstein 4. Bestandsaufnahme und Vergleich: Mittel für öffentliche Bauten und Bauvorhaben sowie daraus, deren für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel in den letzten 3 Jahren… 4.1. ... im Bund 4.2. … in Hamburg 4.3. … in Niedersachsen 4.4. … in Schleswig-Holstein 5. K.i.ö.R. als Instrument der Künstlerförderung ? 5.1. … im Bund 5.2. … in Hamburg 5.3. … in Niedersachsen 5.4. … in Schleswig-Holstein 6. Fazit 7. Literatur/Quellenangaben
1. Einleitung – Kunst am Bau in der Geschichte „…Kunst im öffentlichen Raum ist für jeden Bürger eine Chance, sich mit bildender Kunst auseinander zu setzen. Sie erhöht die Lebensqualität unserer Städte und Gemeinden und fördert die Kommunikation. Entsprechende Projekte schaffen andererseits Arbeitsfelder für Künstler und bieten ihnen die Möglichkeit, ihre künstlerische Potenz öffentlich einzubringen…“ ([1]) Die Geschichte der Kunst am Bau-Projekte ist nicht nur mit der Entstehungsgeschichte der deutschen Künstlervereinigungen zu verbinden, sondern auch mit der wechselhaften Entwicklung der Kulturpolitik, wie diese sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in ganz Deutschland vollzog. Im Rahmen der stets wechselhaften Kulturpolitik hat sich auch die 'Kunst am Bau – Politik' seit den 20er Jahren entwickelt und wurde - im Zuge von Städtebau-Diskussionen - einer immer spannungsreicheren, kritischeren Befragung unterzogen. Lässt sich die Geschichte des 'Kunst am Bau' – Gedankens auch schon bis in die Antike zurückverfolgen: Verschmelzung von Architektur, skulpturalen Elementen oder (Wand-)Malereien zu einem harmonischen Ganzen, und kann der Gedanke eines 'Gesamtkunstwerkes' auch als eine Leitkategorie der Kunstgeschichte etwa im Sakral- oder Profanbau benannt werden, so ist die Konzeption der 'Kunst am Bau' in einer modernen demokratischen Gesellschaftsordnung, von einer anderen Motivation getragen: Die Berufsverbände der bildenden Kunst forderten bereits in den 20er Jahren eine staatlich garantierte Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern bei der Planung und Realisierung von öffentlichen Gebäuden. Man wollte dadurch der herrschenden Armut der Künstlerschaft begegnen und den 'Hungerkünstlern' ein Auskommen durch die öffentliche Hand sichern.
Frank Raendchen, …für Bartmannshagen, Vorplatz Neubau des Krankenhauses Bartmannshagen, Auftraggeber: DRK-Krankenhaus Grimmen., 2002 Nach 1945 - und damit nach der ideologischen Instrumentalisierung der Künste im Nationalsozialismus - war die 'Kunst am Bau' – Idee von dem Bemühen getragen, die Unabhängigkeit der Künste zu garantieren. Zugleich wurde die architekturorientierte Kunst von den damaligen Städtebau-Diskussionen bestimmt. So wurde in den 50er Jahren - in Zeiten des Wiederaufbaues der Städte - die Forderung nach Förderung der bildenden Künste laut. Man wollte ein Prozent der Bausumme für die Kunst bereitstellen. Die Ausgangspunkte dieses Gedankens war die Entlastung der öffentlichen Haushalte, wie sie sich durch die arbeitslosen Künstlerschaft bemerkbar machte, der Mangel an Mäzenen und die Erziehungsfunktion der bildenden Kunst. Besonders der letzte Punkt erschien bei 'Kunst am Bau' - Projekten sinnvoll, waren doch die öffentlichen Plätze ein Versammlungsort der Jugend. Diese sollte durch die dort platzierte Kunst eine Wert- und Lebensorientierung erhalten - so die damaligen Vertreter dieser Forderung. Dadurch wurden eine Verständlichkeit in der Formensprache und eine Deutlichkeit in der Aussage notwendig. Die meisten 'Kunst am Bau' - Projekte der 50er Jahre glichen dekorativen Wandmalereien mit Mosaikkunst, die sowohl in der figurativen Formensprache als auch in ihren moralisierenden bis idealisierenden Aussagen von einem eher konservativen Geist getragen wurden. In den 60er Jahren - als das so genannte 'Moderne Bauen' an Bedeutung gewann - wandelten sich die Vorstellungen. Es entstand eine Wechselspannung zwischen dem Pragmatismus der modernen Architektur und der Poesie der 'Kunst am Bau', die zur damaligen Zeit allerdings als eine fruchtbare Kontroverse verstanden wurde. Grundlegend war dabei ein Verständnis, das beide Bereiche ihre jeweilige Wirkung und Funktion zubilligte. Einen neuen geschichtlichen Höhepunkt erfuhr die 'Kunst am Bau' zu Beginn der 70er Jahre, als die Bausünden der Städteplanung offenkundig wurden. Die verkehrsgerechte Stadt (Hannover), die reine Funktionalität der modernen Stadt oder deren Stadtteile (große Bergstraße, Hamburg-Altona) konnten nicht mehr die allein seligmachenden Prinzipien der Stadtplanung darstellen, hatte diese doch letztlich zu einer 'Unwirtlichkeit' des städtischen Lebensraumes geführt.
Mimmo Paladino, ohne Titel, im Rahmen von "Halle 6", Auftraggeber: Kulturbehörde Hamburg, 1982 Unter dem Stichwort der 'Umweltgestaltung' wollte man die Sozialverträglichkeit von Plätzen, Siedlungen und öffentlichen Bauten dadurch garantieren, dass man den öffentlichen Raum als "Kommunikationsterrain und Bereich sozialer Nutzung" ([2]) wieder entdeckte und in diesem Zuge die von den Bauprojekten betroffenen Bürger in die Planungen mit einbezog. Man wollte sich von einem Konzept, das der Künstler Jochen Gerz als eine "Möblierung der Städte" bezeichnet, verabschieden. Stattdessen rief man dazu auf, dem öffentlichen Raum nicht nur Verweilqualitäten angedeihen, sondern zugleich den Bürger an der Gestaltung des öffentlichen Lebens mitwirken zu lassen. Als Vorbilder galten damals das Straßenkunstprogramm der Stadt Hannover und verschiedene Projekte der Hansestädte Hamburg und Bremen.
Stephan Balkenhol, Vier Männer auf Bojen, Auftraggeber Kulturbehörde Hamburg, 1993 Standort: Elbe, Hamburg-Altona
2. Arbeitsplatz bildende Kunst - Bestandsaufnahme: Wirtschaftliche Situation der Kunstschaffenden und die Künstlerförderung in Worten und Zahlen 2.1. … aus der Sicht der Bundesregierung „…Deutschland versteht sich als Kulturnation. Diesem Umstand trägt der Staat auf allen Ebenen Rechnung. Seit 1998 hat es sich die Bundesregierung zur besonderen Aufgabe gemacht, die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler sowie der Kulturschaffenden zu verbessern. …Um bei allen Rechtsetzungsakten und anderen Maßnahmen sicherzustellen, dass keine für die Kultur nachteiligen Auswirkungen auftreten, wurde auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss, die Kulturverträglichkeitsprüfung etabliert. Jeder Gesetzentwurf wird von der Kulturbeauftragten nun daraufhin geprüft, ob er unmittelbar oder auch nur mittelbar nachteilig für den Kulturbereich sein kann. Damit soll verhindert werden, dass Vorhaben realisiert werden, die – wenn auch nur als unbeabsichtigtes Nebenprodukt – die soziale und wirtschaftliche Lage der Künstlerinnen und Künstler verschlechtern. …Durch Zuwendungen der öffentlichen Hand werden Entfaltungsmöglichkeiten für die Kunst und die Kreativität geschaffen und aufrechterhalten. Die Bundesregierung versteht es als ihre Aufgabe, die wirtschaftliche und soziale Lage im Kulturbereich zu beobachten, eine positive Entwicklung zu unterstützen, negative Auswirkungen nichtkultureller Vorhaben zu verhindern und generell Rahmenbedingungen zu erhalten bzw. zu schaffen, die es den Kulturschaffenden, den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, frei und kreativ zu wirken. Diese Aufgabe kann umso leichter erfüllt werden, je mehr verlässliche Zahlen vorliegen. Die letzte umfassende Bestandsaufnahme wurde, wie die Fragesteller zutreffend festgestellt haben, vor 28 Jahren durchgeführt... Zum ersten Mal erscheint Anfang 2004 ein vom Bund und den Ländern gemeinsam erarbeiteter Kulturfinanzbericht 2003. Der Kulturfinanzbericht soll in zweijährigem Wechsel um einen Kulturwirtschaftsbericht ergänzt werden. Die jetzige Bundesregierung wirkt seit geraumer Zeit auf eine Verbesserung der Datenlage hin. Sie begrüßt daher die Einsetzung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die sich am 13. Oktober 2003 konstituiert hat, und unterstützt mit Nachdruck deren Arbeit. Die Kommission wird sich u. a. mit der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland befassen….“ ([3]) Statistiken: a) Anzahl von freischaffenden bildenden Künstlerinnen und Künstler: „… im April 2002: gesamt 164 000 Selbständige in künstlerischen Berufen. Darunter 30 000 selbständige bildende Künstler (freie Kunst) und 47 000 selbständige angewandte Künstler (Kunsthandwerker, Restauratoren).. ..“ ([3]) Im Januar 2004 waren 49.793 freiberufliche bildende Künstlerinnen und Künstler bei der Künstlersozialversicherung gemeldet. ([3a]) b) „… Durchschnittseinkünfte aus künstlerischer Arbeit von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern (bildende Kunst, Musik, darstellende Kunst): Insgesamt haben sich die Einkünfte der selbständigen Künstlerinnen und Künstler im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen unterdurchschnittlich entwickelt. Das durchschnittliche Jahreseinkommen der bildenden Künstlerinnen und Künstler (alle Bereiche) in Deutschland in den letzten 4 Jahren, jeweils zum 1. Januar, beträgt nach den Anmeldungen bei der Künstlersozialkasse: ... Jahr Durchschnittseinkommen in Tausend Euro 2000 11.173 2001 11.332 2002 11.074 2003 11.114… “ ([3]) 2004 10.545 Berufsanfänger: 7.637 ... " ([3a])
c) „… 2001: Kulturausgaben der öffentlichen Hand (gesamte Bundesrepublik) 36,9 % für Theater und Musik ( 3,08 Mrd. Euro) 16,4 % für das Bibliothekswesen ( 1,37 Mrd. Euro) 16,5% für die Museen ( 1,38 Mrd. Euro) 4 % für die allgemeine Kulturverwaltung (473,1 Mio. Euro) und sonstige Kulturpflege (u.a. auch Bildende Kunst) : 898,6 Mio. Euro
Von allen Landeshauptstädten tätigte Magdeburg mit 126,6 Euro pro Einwohner die höchsten laufenden Kulturausgaben, gefolgt von Stuttgart (124,5 Euro) und Erfurt (121,7). zum Vergleich: Hamburg (110,1 Euro), Niedersachsen (62,0 Euro) und Schleswig-Holstein (57,0 Euro)… “ ([4])
Bestandsaufnahme: Wirtschaftliche Situation der Kunstschaffenden und die Künstlerförderung… 2.2. … aus der Sicht des Hamburger Senats in Worten: „…Durch Förderung und Lenkung befähigt sie ihre Wirtschaft zur Erfüllung dieser Aufgaben und zur Deckung des wirtschaftlichen Bedarfs aller. Auch Freiheit des Wettbewerbs und genossenschaftliche Selbsthilfe sollen diesem Ziele dienen. Jedermann hat die sittliche Pflicht, für das Wohl des Ganzen zu wirken. Die Allgemeinheit hilft in Fällen der Not den wirtschaftlich Schwachen und ist bestrebt, den Aufstieg der Tüchtigen zu fördern. Die Arbeitskraft steht unter dem Schutze des Staates. Um die politische, soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung zu verwirklichen, verbindet sich die politische Demokratie mit den Ideen der wirtschaftlichen Demokratie. Die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates….“ ([5]) „…Die entscheidenden Dimensionen einer wachsenden und attraktiven Stadt sind Wertschöpfung, Bevölkerung und Lebensqualität. Dabei spielen Wissenschaft und Kultur eine herausragende Rolle. …Im internationalen Maßstab soll Hamburg eine unverwechselbare Marke werden und internationale Unternehmen ebenso wie kreative Menschen und Touristen anziehen. …Zur Lebensqualität gehört auch ein attraktives und vielfältiges Angebot in Kultur, Sport und Unterhaltung. Dies wollen wir in öffentlich-privater Partnerschaft weiter ausbauen. …“ heißt es in der Regierungserklärung der Hamburger CDU von 2004. ([6]) „Die Kulturbehörde fördert Kunst und Kultur in Hamburg und verwirklicht die kulturpolitischen Ziele von Senat und Bürgerschaft. Sie ist sich dabei der Rolle Hamburgs als Stadtstaat und weltoffener Handelsmetropole mit internationalen Verbindungen, spezifischen kulturellen Traditionen und einer vielschichtigen Bevölkerungsstruktur bewusst. Die Förderung von Kultur ist ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und macht eine kulturelle Vielfalt und Lebendigkeit jenseits marktgesteuerter Beliebigkeiten erst möglich. Staatliche Kulturförderung ist wichtig, denn Kultur ist Bedingung für die Lebensqualität einer Stadt. …Sie stellt den entscheidenden Bildungsfaktor dar und erhöht als Wirtschafts-,Tourismus- und Standortfaktor die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit Hamburgs. Ausgaben für Kultur sind daher Investitionen in die Zukunft einer Stadt. Und sie zahlen sich aus: Über Steuereinnahmen der verschiedensten Bereiche fließen Kultursubventionen multipliziert wieder in die öffentlichen Kassen zurück. Der Anteil des Kulturhaushalts am Gesamtetat der Stadt beträgt rd. 2,3 % (Vorjahr rd. 2,2 %). Die Kulturbehörde vergibt die staatlichen Mittel zu rund 92 % im Rahmen von Zuwendungen und ist im Gegensatz zur Situation in anderen Bundesländern als Veranstalter nur in Ausnahmefällen tätig. Im Zuwendungsbereich nehmen die drei Staatstheater, die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen, die sieben Museumsstiftungen und die FilmFörderung Hamburg GmbH schon angesichts der finanziellen Bedeutung eine herausragende Stellung ein. …Hinzu kommen Denkmalschutz, Stadtteilkultur, Kunst im öffentlichen Raum, Künstlerförderung, staatliche Kulturprogramme und internationaler Kulturaustausch.“ ([7]) in Zahlen Für den Bereich der Bildenden Kunst stehen in Hamburg folgende Haushaltsmittel zur Verfügung: für 3.645 KünstlerInnen ([3a]) davon 640 berufsständisch vertreten: 2004 374.000 EUR 2003 374.000 EUR ([11])
2.3. … aus der Sicht der Landesregierung Niedersachsens in Worten aus der Niedersächsischen Verfassung: Erster Abschnitt: Grundlagen der Staatsgewalt, Grundrechte und Staatsziele Artikel 6 Kunst, Kultur und Sport „… Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport. …“ ([21]) Die Bandbreite der Künstlerförderung in den Sparten der Bildenden Kunst, der Literatur und der Musik reicht von der Vergabe von Preisen, über die Gewährung von Aufenthalts- sowie ortsungebundenen Stipendien (Arbeits- und Jahresstipendien) bis hin zu projektbezogenen Zuwendungen. Mit Ausnahme der Stipendien für Studienaufenthalte in niedersächsischen Künstlerstätten liegen der Künstlerförderung Empfehlungen der jeweiligen niedersächsischen Fachkommission zugrunde. in Zahlen Für den Bereich der Bildenden Kunst stehen in Niedersachsen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung: für 2.960 KünstlerInnen in Niedersachsen, davon 660 berufsständisch vertreten: ([3a]) 2004 387.000 EUR 2003 405.000 EUR 2002 380.000 EUR ([9]) Durchschnitt: 390.700 EURO
2.4. … aus der Sicht der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Worten: „…Kulturpolitik in Schleswig-Holstein will die kulturelle Infrastruktur sichern, Kultur generell ermöglichen, also die Voraussetzungen schaffen, unter denen künstlerische Arbeit sich entfalten und entwickeln kann. Unterstützt wird gerade auch das, was es schwer hat, was nicht so leicht angenommen wird, was verkannt oder noch zu wenig bekannt ist. Zugleich ist die staatliche Kunst- und Kulturförderung eine Investition in die Zukunft des Landes Schleswig-Holstein. Sie ist der Garant für eine geistige Infrastruktur, die möglichst vielen Menschen einen Zugang zu künstlerischen Ausdrucksformen, zur Kultur in allen ihren Ausprägungen und Sparten offen hält. Dies bedingt ganz entscheidend Lebensqualität. Daneben hat Kulturförderung eine nicht zu unterschätzende Bedeutung als Wirtschafts- und Standortfaktor - durchaus auch als Imageträger für das Land. Unzählige Künstlerinnen und Künstler, Events und Konzerte schaffen eine einzigartige Atmosphäre im Kulturland Schleswig-Holstein... Die Bildende Kunst ist ein eigenständiges Erkenntnismittel; sie produziert eigene Welten, die sich gegenüber der Realität behaupten. Kunstwerke sind Utopien, an denen sich die Realitäten abarbeiten können. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt Verantwortung dafür, dass Kunst gedeihen kann. Das Land hat vielfältige Instrumentarien entwickelt, die der Förderung der Kunst entgegenkommen: Stipendien Ausstellungsförderungen Förderprogramm "Kunst im öffentlichen Raum" Institutionelle Förderung der Künstlerverbände (BBK und BK)… “ ([12]) in Zahlen Für den Bereich der Bildenden Kunst stehen in Schleswig-Holstein folgende Haushaltsmittel zur Verfügung: für 1.261 KünstlerInnen, davon 460 berufsständisch vertreten ([3a]) 2004 227.500 EUR 2002 314.000 EUR ([10]) durchschnittlich: 270.500 EURO p.a.
3. Bestandsaufnahme: Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum – Ein Überblick der letzten Jahre in Zahlen und ausgewählten Bildern… 3.1. … an Bundesbauten Rechtsgrundlage bildet die Verwaltungsanordnung: RBBau – K 7, welche 1950 vom ersten deutschen Bundestag initiiert wurde. Diese Anordnung beagte, dass 1 Prozent der Bausumme für Kunst am Bau verwendet wird. 1981 wurde die Quotierung sogar auf 2 Prozent der Bausummen als Grundlage für die Berechnung der Kunst am Bau Projekte erhöht. 1994 wurde die Quotierung abgeschafft. Stattdessen sollen nun die Kosten für Kunst am Bau im angemessenen Verhältnis zu den Kosten des Bauwerks – Kostengruppe 300 – stehen und dürfen 1 Prozent dieser Kosten nicht übersteigen. ([13]) ([14]) Ein Zusammenhang mit einem bestimmten Bauvorhaben ist dabei nicht zwingend erforderlich, sondern auch die Einbeziehung der Umgebung des Bauwerkes ist möglich. Ausgaben für realisierte Kunst im öffentlichen Raum Projekte: in Zahlen „…die jaehrlichen bundesausgaben fuer kunst-am-bau-auftraege beliefen sich nach schaetzungen des bundesbauministeriums auf etwa acht millionen dm...“ ([15]) Trotz intensivster Bemühungen und „Weiterreichung“ von einer Stelle zur nächsten Person, konnte ich kein aktuelles Zahlenmaterial recherchieren. „…Da die meisten Bauten des Bundes über die Finanzbauverwaltungen der Länder abgewickelt werden, gibt es zwar baubezogene Einzelangaben, aber keine zentrale Statistik. Insofern kann ich Ihnen wenig weiterhelfen und muss auch um Verständnis bitten, dass wir aus diesem Anlass keine eigenen Recherchen starten können… …Mit freundlichen Grüßen…. “ ([16])
Beispiele realisierter Kunst am Bau Projekte an Bundesbauten:
Stephan Balkenhol, Auswärtiges Amt (Altbau), Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2001
Carsten Nicolai, Bundesministerium für Gesundheit, Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2002
Roswitha Pape, Bundesministerium der Finanzen, Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2002 alle Fotos: http://www.bbr.bund.de
Frank Raendchen, Zwei Steine, Deutsche Botschaft Skopje, Mazedonien, 1994 Auftraggeber: Steinsymposium Prillep
3.2. … in Hamburg Rechtsgrundlage bildet die Verwaltungsanordnung über „ Kunst im öffentlichen Raum“ vom 26.05.1981 die in Punkt 3.1. besagt, dass jährlich 0,15 Prozent des Gesamtbetrages, der nach Haushaltsrechnung des vorletzten Haushaltsjahres für die unter den Gliederungsnummern 701-789 zusammengefassten Bauinvestitionen zugrunde gelegt wird, mindestens jedoch 1 Mio. DM. Ausgaben für realisierte Kunst im öffentlichen Raum Projekte: 2000 1.023.186 EURO 2001 275.080 EURO 2002 447.428 EURO 2003 160.922 EURO ([11]) Die Hamburger Bürgerschaft hat 2003 aufgrund der angespannten Haushaltslage beschlossen, die Mittel für das Programm Kunst im öffentlichen Raum, für den Planungszeitraum 2003 und 2004 um 50 PROZENT auf 250.000 Euro zu reduzieren.
Beispiele realisierter Kunst im öffentlichen Raum Projekte in Hamburg:
Frank Raendchen, Teilnahme am Projekt "Kunst und Kultur in der HafenCity 2005" Auslober: Kulturstiftung Hamburg und HafenCity GmbH mit Unterstützung der Körberstiftung Hamburg
Tita Giese, Deichtorplatz, zwischen Kunstverein und Deichtorhallen, 2000 Auftraggeber: Kulturbehörde Hamburg Fotos: http://www.aussendienst.hamburg.de/framekr.htm
3.3. … in Niedersachsen Rechtsgrundlage bildet die Verwaltungsanordnung: RBBau – K 7 des Bundes, die besagt, dass ein angemessener Betrag, jedoch nicht mehr als 1 Prozent der unter Kostengruppe 300 ausgewiesenen Kosten des Bauwerks zugrunde gelegt wird. (Ergänzende Richtlinien, S. 86) ([13]) Ein Zusammenhang mit einem bestimmten Bauvorhaben ist dabei nicht zwingend erforderlich, sondern auch die Einbeziehung der Umgebung des Bauwerkes ist möglich. (Plätze, Straßen, Anlagen Wegräume) Damit wird im Bedarfsfall eine Modifizierung zur bauungebundenen Kunst im öffentlichen Raum ermöglicht. Ausgaben für realisierte Kunst im öffentlichen Raum Projekte bis 2002: 500.000 Euro p.a. ([18])
Die niedersächsische Landesregierung hat auf ihrer Sitzung am 30.09.2003 aufgrund der angespannten Haushaltslage für Baumaßnahmen des Landes beschlossen, das Programm für die Förderung von Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum für den Planungszeitraum 2003 bis 2007 auszusetzen.
Beispiele realisierter Kunst im öffentlichen Raum Projekte in Niedersachsen:
Erich Hauser, Hannover, Mittelstreifen der Brühlstraße, 1987 Foto: http://www.robert-simon.de/meile/index.htm
Niki de Saint Phalle, Hannover, Leipnitzufer, 1974 Foto: http://www.robert-simon.de/meile/index.htm
Kenneth Snelson, Leibnizufer, gegenüber vom Niedersächsischen Landtag, 1997 Foto: http://www.robert-simon.de/meile/index.htm
3.4. … in Schleswig-Holstein Rechtsgrundlage bildet die Richtlinie "Kunst im öffentlichen Raum - Land" Gl.-Nr.: 2260.2, Erlaß der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 30. Juni 1994 - X 403 a 3506.11, die besagt, dass alle Bauträger, die mit Geldern der öffentlichen Hand bauen, 0,5 bis 1,7 Prozent der Kosten für Bauwerke, in Kunst im öffentlichen Raum investieren sollen. Ein Zusammenhang mit einem bestimmten Bauvorhaben ist dabei nicht erforderlich. ([17]) Ausgaben für realisierte Kunst im öffentlichen Raum Projekte: für „freie“ Projekte: 2001 – 2003 149.516 EURO (durchschnittlich: 50.000 EURO p.a.) für baugebundene Projekte 2001 224.700 EURO 2002 336.052 EURO 2003 240.000 EURO ([19]) (durchschnittlich: 266.917 EURO p.a.)
Gesamt: durchschnittlich 317.000 EURO p.a.
Beispiele realisierter Kunst im öffentlichen Raum Projekte in Schleswig-Holstein:
Uwe Gripp, Ortsmitte Raisdorf, 1999 Auftraggeber: Gemeinde Raisdorf
Frank Raendchen, Erweiterungsbau der Akademie für Höhrgeräteakustik Lübeck, 2000 Auftraggeber: Akademie für Höhrgeräteakustik
Barbara Brandhorst, Sophienhof Kiel, 2000 Auftraggeber: Centermanagement Sophienhof
Frank Raendchen, Biolandzentrale Bordesholm, 2004 Auftraggeber: Agenda 21 - Schleswig-Holstein
4. Bestandsaufnahme und Vergleich: Mittel für öffentliche Bauten und Bauvorhaben sowie daraus, deren für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel in den letzten 3 Jahren… 4.1. ... im Bund Investitionen für Hochbaumaßnahmen Ausgaben für Kunst im öffentlichen Raum keine Vergleichszahlen vorhanden ca. 4,31 Mio. EUR p.a. ([15])
4.2. … in Hamburg Investitionen für Hochbaumaßnahmen Ausgaben für Kunst im öffentlichen Raum 2001 179,6 Mio. EUR 275.080 EUR = 0, 153 % 2002 184,7 Mio. EUR 447.428 EUR = 0, 242 % 2003 142,3 Mio. EUR 160.922 EUR = 0, 110 % ([11])
4.3. … in Niedersachsen Investitionen für Hochbaumaßnahmen Ausgaben für Kunst im öffentlichen Raum 2001 500.000 Mio. EUR 500.000 EUR = 1 % 2002 500.000 Mio. EUR 500.000 EUR = 1 % 2003 500.000 Mio. EUR 0 EUR = 0 % ([18])
4.4. … in Schleswig-Holstein Investitionen für Hochbaumaßnahmen Ausgaben für Kunst im öffentlichen Raum 2001 182.621 Mio. EUR 274.700 EUR = 0,150 % 2002 124.301 Mio. EUR 386.052 EUR = 0,310 % 2003 169.000 Mio. EUR ([20]) 290.000 EUR ([19]) = 0,172 %
Alle Zahlen nur unter Vorbehalt der Nachprüfung!
5. K.i.ö.R. als Instrument der Künstlerförderung ? 5.1. … im Bund a) ca. 4 Mio. Euro im Jahr für Kunst an Bundesbauten b) Auftragsvergabemodi nicht nachvollziehbar c) Wettbewerbe nur kleinstem Teil der Künstlerschaft zugänglich ([22]) d) offene Wettbewerbe nicht als Förderung des Künstlerberufes geeignet e) Jurybesetzung: fast ausschließlich Architekten und Museumsleute.
5.2. … in Hamburg „…Kunst im öffentlichen Raum ist keine Maßnahme der ausschließlichen Förderung von Künstlern aus Hamburg. Der Anspruch des Hamburger Kunstauftragsprogramms ist es, qualitativ hochwertige Kunstwerke und Kunstprojekte in der Stadt zu realisieren. Neben Hamburger Künstlern können sich ebenso internationale und überregionale mit ihren Projekten bewerben (vgl. Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 16/4445). …“ ([11]) a) nur ca. 160.000 Euro im letzten Jahr für Kunst im öffentlichen Raum b) Berechnungsgrundlage: seit 23 Jahren nur 0,15% festgeschrieben c) Wettbewerbe nicht transparent und KünstlerInnen freundlich (Spielbudenplatz) d) keine Partnerschaft mit der Künstlerschaft angestrebt (Wettbewerbsmodi – Spielbudenplatz) e) Jurybesetzung: Überzahl an Architekten und Museumsleuten f) nur offene Wettbewerbe, die aber nicht als Förderung des Künstlerberufes geeignet sind.
Beispiel: Kostenschätzung für die Beteiligung am offenen Realisierungswettbewerb - Umgestaltung des Spielbudenplatzes in Hamburg, 2004: 500 Teams, bestehend aus mind. einem Architekten und einem Künstler oder / und einem Gartenbauarchitekten, haben die Unterlagen zu einem Preis von € 50,- abgefordert.
(abzüglich Einnahmen aus Gebühren für die Teilnahme): ca. € 105.000,-
Die Stadt Hamburg hat also mit einer Investition von ca. € 105.000,- einen werbewirksamen Mehrwert in Höhe von ca. € 645.000,- als Geschenk erhalten, die beteiligten KünstlerInnen wieder einmal nichts.
5.3. … in Niedersachsen a) KEIN Instrument der Künstlerförderung sondern Opfer politischer Begehrlichkeiten. Sparvolumen auf Kosten der Kunstschaffenden: jährlich ca. 500.000 EUR.
5.4. … in Schleswig-Holstein „ … Kunst im öffentlichen Raum ist auch weiterhin als Solidarpakt der öffentlichen Hand mit den Künstlerinnen und Künstlern, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker zu verstehen. … ([17]) a) ca. 317.000 Euro im Jahr für Kunst im öffentlichen Raum, das ist aber nur ein prozentualer Anteil von 0,21 % am Investitionsvolumen. Festgesetzt sind lt. Richtlinie aber: 0,5 – 1,7% ! b) Durch die Einrichtung des Bevollmächtigten für K.i.ö.R. des Berufsverbandes wurde eine geeignete Interessenvertretung geschaffen. c) Nachrecherche – Bauinvestionsvolumen und Mittel für K.i.ö.R. nötig!!!
6. Fazit A) Dass sich professionelle Bildende Kunst nur frei entwickeln kann, wenn uns Kunstschaffenden entsprechende Rahmenbedingungen eingeräumt werden, erklärt sich schon dadurch, dass wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse auch auf den Kunstbetrieb angewendet werden. Solange bundesweit nur eine geringe Nachfrage an bildender Kunst, hauptsächlich an Kunst im öffentlichen Raum befördert wird, wird es eine Vollbeschäftigung lediglich für einen kleinen Kreis Kunstschaffender geben. Um ein Mindesteinkommen von 11.000 EURO zu erreichen, müssten bundesweit Wirtschaftsbedingungen geschaffen werden, die jährliche Umsätze von 25.000 EURO ermöglichten. Dies wiederum lässt sich unter anderem mit einer gut funktionierenden Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum – Gesetzgebung realisieren. Vergleiche mit üblichen Berufspraktiken der freiberuflichen ArchitektenInnen zeigen, dass für diese Berufsgruppe, geregelte Arbeitsbedingungen und ausreichende Auftragsvolumina geschaffen wurden. B) Bundesweit wird aktuell im Durchschnitt von mind. 0,5 bis zu 1% der Bausummen (je nach Bauvolumen) für die baugebundene- sowie 'freie' Kunst im öffentlichen Raum ausgegangen, Hamburg rechnet seit 23 Jahren mit nur 0,15 % der Bausumme. Niedersachsen leistet sich gar den Luxus, derzeit überhaupt keine Ausgaben für die Kunst im öffentlichen Raum zu tätigen und Schleswig- Holstein verfehlt sein selbst definiertes Ziel von mindestens 0,5 % Kunstquote auch schon seit Jahren. So kann sich kein - die Kunstschaffenden ernährender Markt - etablieren. C) Es gilt nun bestehende Verwaltungsanordnungen, die politischen Begehrlichkeiten und auch die Bereitschaft der Verantwortlichen dahingehend zu überprüfen, ob: 1.) … 1981 in Hamburg nicht einfach versehentlich nur das Komma vertauscht wurde - statt 1,5 (wie damals bundesweit üblich) –> 0,15 und dass evtl. dadurch, diese Hamburger „Sparregelung“ von 0,15 % des Investitionsvolumens gefunden wurde. Die Yellow Press könnte hier so wunderbar titeln: „Was in Hamburg jahrelang als Innovation beweihräuchert wurde, entpuppt sich nun als die größte Kunstsparmaßnahme Deutschlands“.... Der Anteil der hervorragend ausgebildeten KünstlerInnen in den Gremien muss dringend erhöht werden. Es gilt zu verhindern, dass persönliche Geschmäcker einzelner KunsthistorikerInnen (Kunsthaus, Kunsthalle) den aktuellen Kunstbegriff einer ganzen Stadt prägen. Dass dann noch der ohnehin unterdurchschnittliche Anteil Hamburgs für die K.i.ö.R. bis 2005 halbiert wurde, erzeugt neben absolutem Unverständnis nur noch die Erkenntnis, dass mich unter diesen Bedingungen in Hamburg, der künstlerische Beruf nicht ernähren wird.
2.) … im Niedersächsischen Landtag bedacht wurde, dass mit der Entscheidung der Aussetzung des Programms, den niedersächsischen Kunstschaffenden ca. 40 % ihrer Einnahmen entzogen wurden und werden. Aus der „Studie 19“, die der Bundesverband Bildender Künstler (BBK) zusammen mit dem ifo-Institut für Wirtschaftsforschung 1996 veröffentlicht hat, geht hervor, dass die künstlerischen Arbeitsschwerpunkte Kunst am Bau (23,6 %) und Kunst im öffentlichen Raum (20,2 %) zusammengenommen fast 44 % der Einkünfte für bildende Künstlerinnen und Künstler ausmachen. ([3])
3.) … bundesweite Zahlen zur Verfügung gestellt werden müssten, um einen seriösen Vergleich zu gewährleisten. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum eine unverzichtbare wirtschaftliche Größe für die Künstlerinnen und Künstler war und hoffe dass diese ca. 60- stündige Recherche dazu beiträgt, kulturpolitische Entscheidungen zu überdenken.
Frank Raendchen, Insch`Allah, Auftraggeber Kulturministerium Ägypten, Skulpturenpark Assuan, 1998
© Frank Raendchen, 2004
Internetrecherche und Literaturquellen: ([1]) http://www.bbk-bundesverband.de/Texte/1seite.htm (12.07.2004; 16:00 Uhr) ([2]) Elisabeth Dühr: Kunst am Bau - Kunst im öffentlichen Raum. Geschichte und Entwicklung öffentlicher Kunst im Spannungsfeld von Architektur, Städtebau und Kulturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, Eigenverlag, 1991 ([3]) Deutscher Bundestag Drucksache 15/2275 - 15. Wahlperiode 19. 12. 2003 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1402 – Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutschland ([3a]) http://www.kuenstlersozialkasse.de/index.cfm?542BF40CB1CA423BBC2A0F4BE160DFFA ([4]) Statistisches Bundesamt, Kulturbericht, Wiesbaden 2004 ([5]) Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (HmbBL I 100-a), zuletzt geändert am 16. Mai 2001 (HmbGVBl. S. 106) ([6]) http://www.cdu-hamburg.de/content/regierungsprogramm.pdf (12.07.2004;20:29 Uhr) ([7]) Vorwort zum Einzelplan 3.3, Haushaltsplan 2004, Freie und Hansestadt Hamburg ([8]) Haushaltsplan 2004, Freie und Hansestadt Hamburg, Einzelplan 3.3 Kulturbehörde, Titel 686.01 ([9]) Email von Ulrich Beran, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, (09.07.2004 13:34) ([10]) Haushaltspläne 2002 + 2004, Finanzministerium des Landes Schleswig Holsteins, Einzelplan 07, Kap. 0740 Allgemeine Bewilligungen bildende Kunst, gesamt Kostengruppe 9 [11]) Drucksache 18/148, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Willfried Maier (GAL) vom 26.04.04 und Antwort des Senats, Betreff: Kunst im öffentlichen Raum ([12]) Richtlinie Kunst im öffentlichen Raum - Land Gl.-Nr.: 2260.2 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1994 S. 302 - Erlaß der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 30. Juni 1994 - X 403 a – 3506.11; Präambel ([13]) RBBau 2003, Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen, K 7 – Beteiligung bildender Künstler http://www.bmvbw.de/Anlage20239/RBBau-17.-AT-Abschnitte-A-L.pdf und Ergänzende Richtlinien: Zu K7 – Beteiligung bildender Künstler, Seite 86 ([14]) Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Ref. 307 - Kultur und Medien Pressestelle Kulturstaatsministerin Weiss, Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin Tel. 01888 272 3242 Fax 01888 272 3259 ([15]) http://www.gerhard.de/gerold/owa/gerhard.browsen_soif?form_seq=1134213&form_timestamp=&form_language=0 (13.07.2004 20:14 Uhr) ([16]) E-Mail aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen ([17]) Druckschrift: Kunst im öffentlichen Raum, Ein Instrument der Kunstförderung, Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, 2000 ([18]) E-Mail vom 23.04.2004, Niedersächsisches Finanzministerium, Referat 21 ([19]) Brief des Kultusministeriums S-H, Ref. III 32 vom 11.5.2004 und telefonische Auskunft des Bevollmächtigten für Kunst im öffentlichen Raum des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Schleswig-Holsteins ([20]) Landeshaushaltsplan Schleswig-Holstein, Haushaltsjahr 2002, Einzelplan 12 ([21]) Niedersächsische Verfassung vom 19.Mai 1993 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S.107), geändert durch das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vom 21. November 1997 (Nds.GVBl. S.480) ([22]) http://www.bbr.bund.de/ |